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Im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland sind die Grundrechte aller Bürger*innen gesetzlich verankert, darin auch das Recht auf Gleichberechtigung und der Schutz vor Benachteiligung (Artikel 3). Dies ist grundlegend für das gesellschaftliche Zusammenleben. Dass Chancengleichheit de facto sichtbar wird, hängt in hohem Maße von den jeweiligen Akteur*innen sowie von der Abstimmung und Vernetzung unterschiedlicher Zuständigkeiten ab. Wir haben den gesetzlichen Auftrag, auf die Verbesserung der Chancengleichheit in Bezug auf das Geschlecht in allen kommunalen Bereichen hinzuwirken. Darüber hinaus erweitern wir in diesem Zusammenhang den Blick auf weitere Diskriminierungsmerkmale. Diese Merkmale reichen von Alter oder Ethnie über sexuelle Orientierung, physische oder psychische Beeinträchtigung bis hin zur sozialen Herkunft und Weltanschauung / Religion. Die intersektionale Perspektive ermöglicht es uns, multiple Ungleichheitsverhältnisse aufzudecken. Dabei arbeiten wir mit vielen Fachbereichen der Stadtverwaltung zusammen sowie mit Sachkundigen in verschiedenen fachlichen Netzwerken. Wir entwickeln partizipativ Lösungsansätze für eine gemeinsame Kultur der Wertschätzung von Vielfalt und einen respektvollen, gewaltfreien Umgang.
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